Die Grundpfeiler des entwickelten Konzeptes sind auch hier am Haus konsequentes Abstandhalten (Grundregel 1) sowie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Grundregel 2) auf allen Wegen im Haus sowie überall dort, wo der Abstand kurzfristig unterschritten werden könnte. Da dies im künstlerischen Betrieb und insbesondere in der Szene nicht vollständig umsetzbar ist, haben wir alle Kolleginnen und Kollegen in vier verschiedene Schutzgruppen eingeteilt: In der roten Gruppe finden sich diejenigen, die bei Proben und Aufführungen direkt miteinander agieren und deswegen regelmäßig getestet werden, um möglichst schnell einer möglichen Verbreitung des Virus zuvorzukommen. Ein rotes Badge tragen unter anderem die Sängerinnen und Sänger, Tänzerinnen und Tänzer, Produktionsteams und das Orchester. Zusätzlich zur regelmäßigen Testung werden beispielsweise im Orchester weiterhin deutlich größere Abstände als sonst gehalten – mit einem Spielenden je Pult sowie mithilfe des ausgebauten und erweiterten Orchestergrabens. Tanzende und Darstellende werden in Gruppen von je zehn Personen eingeteilt, die auf der Bühne nur untereinander und möglichst wenig mit anderen Zehnergruppen in Kontakt stehen. Und wir hinterfragen auf Basis einer Art Gefährdungsbeurteilung, welche weiteren Risiken ohne künstlerische Abstriche vermieden werden könnten.
Die gelbe Gruppe steht mit der roten Gruppe regelmäßig in Kontakt, kann dabei aber entweder immer Abstand halten oder trägt eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. FFP2-Maske – wie beispielsweise die Kolleginnen und Kollegen in Kostüm und Maske. Auch die gelbe Gruppe wird getestet, wenn auch in größeren Abständen. Zwei verbleibende Gruppen gibt es noch: Gruppe grün kann beide Grundregeln grundsätzlich einhalten, wie z.B. unsere Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung. Gruppe blau steht mit dem Publikum in Kontakt: Im „Vorderhaus“ herrscht grundsätzlich, auch bei Abstand, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie weiterführende Schutzmaßnahmen für Publikum und Beschäftigte.